TheKeyStore Schweiz / Rechtliche Informationen
Rechtliche Informationen
Eine passende Software beginnt mit klaren Informationen: Welche Version erhalten Sie, auf wie vielen Geräten dürfen Sie sie nutzen und wer hilft bei der Aktivierung? Hier erklären wir, was Sie bei TheKeyStore Schweiz kaufen, welche Lizenzmodelle dahinterstehen können und worauf es bei der Nutzung ankommt.
Wer steht hinter TheKeyStore Schweiz?
TheKeyStore Schweiz wird von der Everix GmbH in der Schweiz betrieben. Unser Unternehmen ist an der Cheerstrasse 13i, 6014 Luzern, erreichbar. Bei Fragen vor dem Kauf oder zur Aktivierung unterstützt Sie unser Team unter info@thekeystore.ch. Weitere Unternehmensangaben finden Sie im Impressum.
Was erhalten Sie beim Kauf?
Entscheidend sind die Beschreibung des konkreten Produkts und die gewählte Variante. Dort finden Sie insbesondere Softwareversion und Edition, Geräteanzahl, Laufzeit und Lieferumfang. Unser Sortiment umfasst unter anderem Windows, Office, Visio, Project, Windows Server und Sicherheitssoftware.
- Digitale Lieferung (ESD): Der Produktschlüssel und die bereitgestellten Download- beziehungsweise Installationsinformationen werden per E-Mail zugestellt. Ein physischer Datenträger gehört nur zum Lieferumfang, wenn dies ausdrücklich angegeben ist.
- USB-Stick oder DVD: Bei entsprechend angebotenen Varianten erhalten Sie einen physischen Datenträger mit der Schweizerischen Post.
Wir liefern in die Schweiz und nach Liechtenstein. Es gilt die beim Produkt angegebene Lieferzeit; Vorauszahlung oder eine notwendige manuelle Prüfung können die Bearbeitung verlängern. Einzelheiten stehen unter Versand & Lieferung.
Produktschlüssel, Aktivierung und Nutzungsrecht
- Software ist das Programm, das Sie installieren und verwenden.
- Produktschlüssel (Product Key) bezeichnet einen Code, der je nach Produkt zur Installation oder Aktivierung verwendet wird.
- Aktivierung ist ein technischer Vorgang beim jeweiligen Hersteller. Eine erfolgreiche Aktivierung ist für sich allein kein vollständiger Nachweis aller Nutzungsrechte oder der Lizenzherkunft.
- Nutzungsrecht beziehungsweise Lizenz beschreibt die rechtliche Befugnis, die Software in einem bestimmten Umfang zu verwenden. Dafür sind der rechtmässige Erwerb, das anwendbare Recht und die einschlägigen Lizenzbedingungen massgebend.
Ein Nutzungsrecht entsteht deshalb nicht allein dadurch, dass ein Schlüssel funktioniert oder bei der Installation Nutzungsbedingungen bestätigt werden. Umgekehrt lässt sich der vereinbarte Leistungsumfang eines Angebots nicht auf eine Zeichenfolge reduzieren. Was Ihnen TheKeyStore Schweiz schuldet und welchen Nutzungsumfang das Produkt vorsieht, ergibt sich aus dem konkreten Angebot und den Vertragsbedingungen. Bewahren Sie Ihre Bestell- und Produktunterlagen auf.
Unterschiedliche Lizenz- und Vertriebsmodelle
Softwarehersteller bieten unterschiedliche Modelle an, beispielsweise Einzelplatzprodukte, Abonnements und Vereinbarungen für Organisationen mit mehreren Nutzern oder Geräten. Diese Modelle können sich bei Laufzeit, Übertragbarkeit, Aktivierung und Lieferumfang unterscheiden.
Ein Teil unseres Sortiments kann aus Produktschlüsseln beziehungsweise Nutzungsrechten aus Volumenlizenzmodellen stammen. Das bedeutet nicht, dass jedes Angebot eine Volumenlizenz oder gebrauchte Software ist. Für das einzelne Produkt gelten die Angaben der jeweiligen Beschreibung und Variante.
Volumenlizenzen und weiterveräusserte Software
Volumenlizenzmodelle bündeln die Beschaffung von Software für mehrere Nutzer oder Geräte. Ein dabei eingesetzter Schlüssel ist ein technisches Aktivierungsmittel; aus seiner möglichen Anzahl an Aktivierungen lässt sich nicht ohne Weiteres die Zahl der rechtlich zulässigen Nutzungen ableiten. Auch die Bezeichnung «Volumenlizenz» allein sagt noch nicht, ob und in welchem Umfang eine Weiterveräusserung zulässig ist.
Bei gebrauchter Software geht es um die Weiterveräusserung bereits in Verkehr gebrachter Software beziehungsweise entsprechender Nutzungsrechte. Ob dies zulässig ist, hängt vom anwendbaren Recht, dem konkreten Lizenzmodell und den Umständen des Erwerbs und der Weitergabe ab.
Schweiz: Artikel 12 Absatz 2 des Schweizer Urheberrechtsgesetzes sieht vor, dass ein Computerprogramm gebraucht oder weiterveräussert werden darf, wenn die Urheberin oder der Urheber es veräussert oder der Veräusserung zugestimmt hat. Dieser Erschöpfungsgrundsatz betrifft die Kontrolle über den weiteren Vertrieb. Er bedeutet nicht, dass das Nutzungsrecht «verbraucht» ist oder beliebig zusätzliche Kopien genutzt werden dürfen.
EU und EWR: Der EuGH hat im Urteil C-128/11 (UsedSoft/Oracle) den Weiterverkauf heruntergeladener Software unter bestimmten Voraussetzungen behandelt. Dazu gehören im behandelten Modell insbesondere ein unbefristetes Nutzungsrecht gegen entsprechende Vergütung und die Unbrauchbarmachung der eigenen Kopie durch den Weiterverkäufer. Das Urteil erlaubt nicht pauschal, eine für mehrere Nutzer erworbene Lizenz aufzuteilen und ungenutzte Teile weiterzuverkaufen. Es betrifft EU-Recht und ist keine allgemeine Freigabe jedes Produktschlüssels.
Die Schweiz gehört weder zur EU noch zum EWR; EU-Regeln werden hier nicht automatisch übernommen. Für Liechtenstein als EWR-Staat sind das dort geltende Recht und der EWR-rechtliche Rahmen zu berücksichtigen, insbesondere das liechtensteinische Urheberrechtsgesetz. Die Beurteilung eines konkreten Angebots lässt sich daher nicht durch eine pauschale Aussage für alle drei Rechtsräume ersetzen.
Unterschiedliche Produkte können unterschiedliche Beschaffungswege und Lizenzhistorien haben. Benötigen Sie für Ihren vorgesehenen Einsatz nähere Angaben zum Lizenzmodell oder bestimmte Nachweise, kontaktieren Sie uns bitte vor dem Kauf mit dem betreffenden Produkt. So lassen sich die verfügbaren Informationen und Ihre Anforderungen gezielt abgleichen.
Warum können unsere Preise günstiger sein?
Zum Preisvergleich gehört mehr als der Produktname. Version, Edition, Geräteanzahl, Laufzeit, Lieferumfang sowie Lizenz-, Vertriebs- und Bezugsmodell können den Preis beeinflussen. Dazu können bei entsprechenden Angeboten auch Volumenlizenzmodelle oder weiterveräusserte Nutzungsrechte beitragen.
Bei einer rein digitalen ESD-Lieferung sind keine klassische Retail-Verpackung und kein Versand eines Datenträgers erforderlich. Ein günstigeres digitales Angebot kann daher einen anderen Liefer- und Nutzungsumfang haben als eine Retail-Packung. Vergleichen Sie insbesondere die Produktvariante und die vorgesehenen Nutzungsmöglichkeiten; nicht alle Preisunterschiede haben dieselbe Ursache.
Unsere Aktivierungsgarantie
Funktioniert der gelieferte Produktschlüssel bei der erstmaligen Aktivierung nicht, helfen wir bei der Prüfung. Liegt ein Problem mit dem gelieferten Schlüssel vor, erhalten Sie im berechtigten Fall kostenlos Ersatz. Voraussetzung der Aktivierungsgarantie ist, dass die vorgesehene Softwareversion beziehungsweise Edition korrekt installiert wurde und der Fall innerhalb der für das Produkt vorgesehenen Aktivierungsfrist liegt.
Schreiben Sie an info@thekeystore.ch und nennen Sie Bestellnummer, Produkt, installierte Version beziehungsweise Edition und die genaue Fehlermeldung. Ein Screenshot kann bei der Prüfung helfen. Veröffentlichen Sie Ihren vollständigen Produktschlüssel nicht öffentlich.
Ein technisch fehlerhafter Schlüssel ist ein Reklamationsfall und keine Rückgabe wegen Meinungsänderung. Die Aktivierungsgarantie ist keine unbegrenzte Zusage für spätere Neuinstallationen oder Gerätewechsel. Ihre gesetzlichen Mängelrechte bleiben davon unberührt; die verbindlichen Einzelheiten finden Sie in den AGB.
Aktivierungsfrist ist nicht Nutzungsdauer
Für Käufe direkt über thekeystore.ch soll die erstmalige Aktivierung grundsätzlich innerhalb von drei Monaten ab Kaufbestätigung erfolgen, sofern beim jeweiligen Produkt nichts Abweichendes angegeben ist. Nach Ablauf dieser Frist kann die erfolgreiche erstmalige Aktivierung nicht mehr gewährleistet werden.
Die drei Monate begrenzen nicht die Nutzungsdauer einer erfolgreich aktivierten unbefristeten Software. Wie lange und auf wie vielen Geräten Sie die Software verwenden dürfen, richtet sich nach dem erworbenen Produkt und dessen Bedingungen.
Was bedeutet «unbefristet» oder «Lifetime»?
Bei entsprechend bezeichneten Produkten bedeutet dies grundsätzlich, dass Sie für die erworbene Softwareversion kein regelmässig zu erneuerndes Abonnement benötigen. Es bedeutet nicht automatisch unbegrenzt viele Aktivierungen oder Geräte, kostenlose zukünftige Hauptversionen oder eine garantierte Übertragung auf einen anderen Computer.
Bei Produkten mit einmaliger Aktivierung kann eine erneute Aktivierung nach Neuinstallation, Formatierung, Gerätewechsel oder wesentlicher Hardwareänderung nicht garantiert werden. Daraus folgt keine einheitliche Regel für alle Angebote: Für Mehrgeräte-Produkte, Microsoft 365, Antivirus-Abonnements, Server-Produkte und andere abweichende Modelle sind die jeweiligen Produkt- und Variantenangaben massgebend. Bei Fragen zu einem geplanten Gerätewechsel hilft der Support vorab weiter.
Marken und Hersteller
Microsoft, Windows, Office, Visio, Project und weitere Marken beziehungsweise Produktbezeichnungen gehören den jeweiligen Rechteinhabern. Wir verwenden sie zur Beschreibung und Identifikation der angebotenen Produkte. Daraus allein ergibt sich keine offizielle Partnerschaft oder Autorisierung durch den betreffenden Hersteller.
Weitere Informationen und Support
Diese Seite erklärt die Hintergründe. Produktspezifische Eigenschaften richten sich nach der jeweiligen Produktbeschreibung und Variante; die Vertragsbedingungen finden Sie in den AGB. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
- AGB – Vertragsbedingungen, Nutzung und Aktivierungsgarantie
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Stand: 17. September 2026